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   RG, 28.06.1927 - I 587/27   

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https://dejure.org/1927,629
RG, 28.06.1927 - I 587/27 (https://dejure.org/1927,629)
RG, Entscheidung vom 28.06.1927 - I 587/27 (https://dejure.org/1927,629)
RG, Entscheidung vom 28. Juni 1927 - I 587/27 (https://dejure.org/1927,629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die Zustimmung des Angeklagten der Verfahrensmangel geheilt? 2. Zum Begriff des Beruhens im § 337 StPO. 3. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn durch getrennte, aber gleichzeitig ergangene und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 353
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Für die Frage, ob das Urteil auf einer fehlerhaften Vereidigung beruhen kann, ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353 f.; BGH, Beschl. vom 29. April 1980 - 1 StR 818/79).
  • BGH, 19.12.2001 - 3 StR 427/01

    Unzulässige Vereidigung und Beruhen; Unterbliebene Zeugenbelehrung nach § 57 StPO

    Für die Frage, ob das Urteil auf einer fehlerhaften Vereidigung beruhen kann, ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353 f.; BGH, Urt. vom 29. April 1980 - 1 StR 818/79).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Für diese Frage ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353, 354).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung

    5 St 14/85|BGH; 26.03.1985; 5 StR 198/85">StV 1985, 357) vermag der Senat nicht zu folgen; die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 61, 353), auf die sich das Bayerische Oberste Landesgericht beruft, betraf einen anderen Fall.
  • OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47

    "Euthanasie"-Prozess gegen Walter Eugen Schmidt und Helene Schürg

    Es erscheint aber ausgeschlossen, dass die Strafkammer zu einem anderen Urteil gekommen wäre, wenn die Entscheidung über die Beeidigung der Zeugen verkündet worden wäre (RGSt. 61, 353; 64, 380).
  • OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85

    Anforderungen an ein richterliches Protokoll; Rechtmäßigkeit eines nur vom

    Nach h. M. kommt es für das Merkmal des "Beruhens" nicht darauf an, ob gerade das vorliegende Urteil ohne den Verfahrensmangel ergangen wäre - dies müßte hier verneint werden -, sondern darauf, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt haben würde (RGSt 52, 305; RGSt 61, 353; RGSt 64, 379; OLG Braunschweig VRS 23, 134; Meyer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 337 Rndnr. 208).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Für das Beruhen ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353, 354).
  • BayObLG, 19.04.1985 - RReg. 5 St 14/85

    Unzulässigkeit; Aufteilung; Fortgesetzte Handlung; Einzelakt; Teilakt;

    (c) "Die Unvereinbarkeit dieser beiden Entscheidungen führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses v. 4.7.1984, soweit über die gegen den Angekl. gerichtete Anklage befunden worden ist (RGSt 61, 353, 355 ..).
  • BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vereidigung eines Zeugen - Folgen des Fehlens

    Für diese Frage ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353, 354).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1948 - Ss 206/47

    Auswahl der zu tötenden Geisteskranken und Verlegung in die Euthanasieanstalt

    Es genügt zwar an sich, dass ein Zusammenhang zwischen der Gesetzesverletzung und dem Urteil möglich ist (RGSt. 44, 345; 64, 413), es erscheint aber ausgeschlossen, dass die Strafkammer zu einem anderen Urteil gekommen wäre, wenn die Entscheidung über die Nichtbeeidigung der Zeugen verkündet worden wäre (RGSt. 61, 353; 64, 380).
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